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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/40/013  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2016 und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt sowie über die Ergebnisverwendung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/40/012
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
20.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.863,66 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 8.235.171,92 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.036.493,05 €.

 

Gemäß § 95n Abs. 3 GO prüft der nach der Hauptsatzung für die Prüfung zuständige Finanzausschuss den Jahresabschluss sowie den Lagebericht.

 

Nach erfolgter Prüfung legt der Bürgermeister gemäß § 95n (3) GO diese Unterlagen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über die Behandlung des Jahresfehlbetrags i. H. v. 5.863,66 €.

 

Ein Jahresfehlbetrag soll gemäß § 26 (3) GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit dies nicht möglich ist, ist er gemäß § 26 (4) GemHVO vorzutragen und kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisrücklage wurde bereits aufgebraucht und kann daher zum Ausgleich nicht verwendet werden. Der Jahresfehlbetrag wäre somit vorzutragen.         


 

Die Beträge stellen sich nach einer entsprechenden Verwendungsbuchung wie folgt dar:

 

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2016*

Beschluss

Ergebnis-verwendung

Nach Verwendungs-

beschluss**

Ergebnisrücklage

0,00 €

 

0,00 €

Vorgetragener Jahresfehlbetrag

-676.248,87 €

-5.863,66 €

-682.112,53 €

Allgemeine Rücklage

2.061.454,90 €

 

2.061.454,90 €

 

 

-5.863,66 €

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 8.235.171,92 € und einem Jahresfehlbetrag von 5.863,66 € sowie den Lagebericht.

 

Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe (5.863,66 €) vorgetragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Siehe Vorlage 2019/40/012

 

Stammbaum:
2019/40/012   Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichts   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
2019/40/013   Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2016 und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt sowie über die Ergebnisverwendung   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage