Vorlage - 2019/40/012
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Sachverhalt:
Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Sieverstedt schließt mit einem Jahresergebnis von -5.863,66 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 8.235.171,92 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.036.493,05 €.
Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Hauptsatzung für die Prüfung zuständige Finanzausschuss den Jahresabschluss sowie den Lagebericht.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nach erfolgter Prüfung legt der Bürgermeister gemäß § 95n (3) GO den Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht (743 KB) |
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