Vorlage - 2019/50/032
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Sachverhalt:
In der BA-Sitzung 01/19 wurde Hinweis gegeben, dass in der Graf-Zeppelin-Straße, speziell bei der Abwasserpumpanlage, LKW teilweise auf dem Rad-/Gehweg parken. Der Ausschussvorsitzende hat die Örtlichkeit in Augenschein genommen und fand den Sachverhalt bestätigt. LKW werden auf dem Seitenstreifen mit rechten Rädern auf dem Rad-/Gehweg abgestellt. Abgesehen davon, dass dieses Verhalten der STVO widerspricht sind bereits Schäden durch Verdrückungen im Pflaster entstanden.
Zum Schutz der Straßenanlagen erscheint eine Regelung für das LKW-Parken notwendig, z.B. durch entsprechende Beschilderung wie nachfolgend dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Das Amt Oeversee wird gebeten, das Parkverbot mit Vz 286 und Zz 1010-51 wie oben dargestellt anzuordnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Abhängig von getroffenen Maßnahmen, für eine Beschilderung ca. 500 €.
Anlage/n:
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