Vorlage - 2019/50/020
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde der letzten Umweltausschusssitzung wurde die Frage nach der Ausweisung einer Hundefreilauffläche westlich der Bahn aufgeworfen. Als Begründung des Bedarfes wurde angebracht, dass bislang die Freifläche im Schellenpark genutzt wurde, die nun als 5. Bauabschnitt erschlossen wird und somit nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Umnutzung des Bolzplatzes am Westerfeld für diese Zwecke wurde kurz andiskutiert, aber verworfen.
Als einzige gemeindeeigene Fläche, die derzeit ungenutzt ist und in Frage kommt, würde die ehemalige Grüngutannahmestelle zur Verfügung stehen.
Bevor diese Fläche als Hundefreilauf genutzt werden kann, müssten Fragen geklärt werden wie die Kostenübernahme für die Einzäunung, die Übernahme der dauerhaften Reinigung/Pflege und des Ansprechpartners als Verantwortlichen für den Hundefreilauf.
Beschlussvorschlag:
offen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ehemalige Grüngutannahmestelle (1764 KB) |