Vorlage - 2019/10/002
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Sachverhalt:
Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 34.006,17 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 11.564.498,57 €. Das Amt Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über kein Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 907.417,00 €.
Gemäß § 18 AO in Verbindung mit § 95 n Abs. 5 GO ist in Ämtern, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss des Amtsausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig.
In § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss des Amtes prüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Im Vorfeld der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Verwaltung den beigefügten Jahresabschluss nebst Lagebericht näher erläutern.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Amt 2013 (1059 KB) |