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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/093  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2012 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2012
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.873,64 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 29.202.680,04 €. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 17.033.739,67 €.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses wird gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Entsprechend den Prüfungsfeststellungen fasst dieser einen Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung.

 

Laut § 95 n Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Jahresfehlbeträge sollen gemäß § 26 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage, die zum Bilanzstichtag 2.146.219,41 € aufweist, ausgeglichen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 29.202.680,04 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.873,64 € sowie den Lagebericht per 31.12.2012. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag soll aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Tarp 2012 (837 KB)