Vorlage - 2018/50/091
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Sachverhalt:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, den Bebauungsplan Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ mit einer Lärmschutzanlage zu versehen und so das Allgemeinwohl zwischen Gewerbe und Wohnen zu optimieren.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße 15 und der „Graf-Zeppelin-Straße“, westlich der „Industriestraße“, östlich der „Wanderuper Straße“ und nördlich des „Ferdinand-Porsche-Ring“, im nördlichen Bereich der Ortslage Tarp.
- Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Hinweis:
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ersetzt den bereits gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 22.02.2018. Aufgrund der Überschreitung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO im Rahmen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, ist das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB in der beabsichtigten Form nicht durchführbar. Es erfolgt eine Verfahrensumstellung auf ein reguläres Verfahren. Das bereits durchgeführte Beteiligungsverfahren wird als frühzeitiges Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Plan
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4.Änd. BP 15 (1144 KB) | ||||
2 | 4.Änd. BP 15 Begründung (1336 KB) |