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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/25/038  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 25 "Westermoorweg"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westermoorweg“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, Fläche für die Landwirtschaft in hochwertiges Bauland umzuwandeln.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 25Westermoorweg“ für das Gebiet westlich der Barderuper Dörpstraat und südlich der Straße Westermoorweg, im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Barderup auf einer Fläche von rund 0,65 ha.
  2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 25 wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 2 im Wege der Berichtigung angepasst.
  4. Es wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
  5. Es wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
  6. Der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25Westermoorweg“ der Gemeinde Oeversee wird gebilligt.
  7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (435 KB)