Vorlage - 2018/40/014
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Sachverhalt:
Durch die neue Landesverordnung sind die Sätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger rückwirkend zum 01. Januar 2018 geändert worden. Neben den in der Richtlinie benannten Entschädigungen erhalten zusätzlich die Atemschutzgerätewarte sowie die Funkwarte betragsmäßige Entschädigungen laut den Satzungen der Gemeinden.
Bisher haben die Atemschutzgerätewarte in Oeversee und Sieverstedt eine Aufwandsentschädigung von 20,00 € / Monat erhalten. Die Atemschutzgerätewarte in Tarp erhielten aufgrund eines damaligen Mehraufwandes 30,00 € / Monat.
Auf der Wehrführerdienstversammlung am 28. Juni 2018 wurde von den Wehrführern vorgetragen, dass die Aufwandsentschädigungen aller Atemschutzgerätewarte in den Gemeinden identisch sein sollten, da mit Einrichtung und Nutzung der gemeinsamen Atemschutzwerkstatt in Oeversee der Arbeitsaufwand für alle Betroffenen in allen Wehren gleich ist.
Eine Anpassung für alle auf 30,00 € / Monat wurde empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den 3. Nachtrag zur Entschädigungssatzung in der Gemeinde Sieverstedt gem. anliegendem Entwurf rückwirkend zum 01. Januar 2018.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 30,00 € monatlich ergibt eine jährliche Mehrausgabe in Höhe von 240,00 €.
Anlage/n:
Entwurf 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Sieverstedt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 3.Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Sieverstedt (67 KB) |