Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/10/020  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan des Amtes Oeversee für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der in der Anlage beigefügte 1. Nachtrag zum Haushaltsplan des Amtes Oeversee für das Haushaltsjahr 2018 enthält gemäß § 8 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) alle Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen, die zum jetzigen Zeitpunkt übersehbar sind.

 

Unter den Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wurden für den Erwerb der Immobilie Tornschauer Straße 7 insgesamt 243.000 € eingeplant. Außerdem sind die Restkosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Oeversee in Höhe von 73.000 veranschlagt worden.

 

Für die Herrichtung der Immobilie Tornschauer Straße 7 wurden als Unterhaltungsaufwand 80.000 € eingeplant. Hierin sind insbesondere die Kosten für die Modernisierung von Fenstern und Türen sowie für die Neuverkleidung der Gauben enthalten. Des Weiteren sind Ausgaben für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs, für die EDV-Verkabelung sowie für Maler- und Elektrikerarbeiten in diesem Planansatz berücksichtigt worden.

 

Die vorgenannten Umbau-/Modernisierungskosten, die für die geplante Eigennutzung der Immobilie Tornschauer Straße 7 anfallen werden, können nicht vollumfänglich über Einsparungen im Amtshaushalt gedeckt werden.

 

Daher muss der Hebesatz für die Amtsumlage von bisher 15,40% auf 15,80% erhöht werden. Gegenüber dem Ursprungshaushalt erhöht sich dadurch die Amtsumlage von bisher 2.022.900 € auf nun 2.080.300 €.

 

Damit werden die amtsangehörigen Gemeinden in 2018 mit 57.400 € zusätzlich belastet. Dieser Betrag verteilt sich unter Zugrundelegung der jeweiligen Finanzkraft der Gemeinden, die regelmäßig die Umlagegrundlage für die Berechnung der Amtsumlage darstellt, wie folgt:

 

Gemeinde Oeversee: 18.000 €

 

Gemeinde Sieverstedt: 6.400 €

 

Gemeinde Tarp: 33.000 €

 

Infolge von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer ist es den amtsangehörigen Gemeinden haushaltsrechtlich erlaubt, die vorgenannten Mehraufwendungen für die Amtsumlage im Haushaltsjahr 2018 zu leisten.

 

Sämtliche Veränderungen bei den Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 sind im Einzelnen im Vorbericht zum Nachtragsplan näher erläutert.

 

Der Haushalt 2018 des Amtes Oeversee bleibt wie bisher ausgeglichen, das heißt der Gesamtbetrag der Erträge erreicht bzw. übersteigt den Gesamtbetrag der Aufwendungen.

 

In der Nachtragshaushaltssatzung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 400 € festgesetzt. Dies sind 2.600 € weniger im Vergleich zur bisherigen Planung für 2018.

 

Das Amt Oeversee verfügte per 31.12.2017 über liquide Mittel in Höhe von 467.472,05 € (vorläufiges Ergebnis). Laut 1. Nachtrag für den Finanzplan 2018 werden die liquiden Mittel des Amtes Oeversee in 2018 um 209.900 € sinken.

 

Damit können die im Nachtragsplan neu veranschlagten Auszahlungen ausnahmslos mit Eigenmitteln des Amtes finanziert werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Oeversee für das Haushaltsjahr 2018.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtragshaushalt Amt 2018 (1574 KB)