Vorlage - 2018/10/019
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Sachverhalt:
Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 78.887,54 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 8.054.640,40 €. Das Amt Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über kein Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 941.409,33 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wird gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Entsprechend den Prüfungsfeststellungen fasst dieser einen Empfehlungsbeschluss für den Amtsausschuss.
Laut § 18 AO in Verbindung mit § 95 n Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Bei Vorliegen eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Jahresüberschüsse zum Ausgleich dieses Fehlbetrages zu verwenden. Das Amt Oeversee verfügt per 31.12.2012 über einen vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.020.296,87 €. Somit muss der Jahresüberschuss vollständig zur Reduzierung des vorgenannten Fehlbetrages herangezogen werden. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt den Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8.054.640,40 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 78.887,54 € sowie den Lagebericht per 31.12.2012. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist vollständig zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Amt 2012 (985 KB) |