Vorlage - 2018/25/027
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Sachverhalt:
Das Grundstück der Seniorenresidenz wurde durch die Gemeinde Oeversee an einen privaten Investor verkauft. Das Flurstück wurde geteilt, so dass neben dem Flurstück der Seniorenresidenz ein weiteres entstanden ist. Um Baurecht für dieses Flurstück zu schaffen und weiteren, kleinteiligen Wohnungsbau zu ermöglichen, der in der Gemeinde dringend benötigt wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 24 „Treeneblick“ für das Flurstück 358, Flur 5, Gemarkung Oeversee, nördlich der Gemeindestraße Treeneblick.
2. Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mit den Hinweisen des § 3 Abs. 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Übersichtsplan
Bebauungsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bebauungsplan-Treeneblick-Übersichtsplan (277 KB) | ||||
2 | Bebauungsplan 24 (639 KB) |