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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/038  

Betreff: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Zuge der wohnbaulichen Entwicklung auf dem Grundstück Flensburger Straße 31 soll eine Anpassung des Bebauungsplanes erfolgen.

Um eine zeitgemäße Bebauung mit kleinteiligem Wohnraum zu ermöglichen, sind Veränderungen, die vor Jahren im B-Plan an dieser Stelle gemacht wurden, wieder zurück zu nehmen und weitere Anpassungen angestrebt. Die erneute Änderung des B-Planes ist daher notwendig.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet des Grundstückes Flensburger Straße 31 an der westlichen Grenze des B-Planes Nr. 6.

Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Der vorliegende Planentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp wird gebilligt.

 

7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (821 KB)