Vorlage - 2018/50/036
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Sachverhalt:
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, öffentliche Grünflächen in hochwertiges Bauland umzuwandeln.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ für das Gebiet im nördlichen Bereich der Straße „Anemonenbogen“ innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ auf einer Fläche von rund 0,7 ha.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 im Wege der Berichtigung angepasst.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Tarp-5-Änd-B-Plan-21-Ü-Karte (348 KB) |