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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/25/017  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 " Gewerbegebiet Krokamp - Mitte" der Gemeinde Oeversee
hier: ggf. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Anregungen privater Personen,
Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 22 vorgenommen. Diese beziehen sich ausschließlich auf das Thema Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung. Die Grundzüge der Planung sind hiervon nicht berührt.

Die Planunterlagen, die Begründung und Anlagen haben in der Zeit vom 12.02.2018 bis 26.02.2018 in der Amtsverwaltung Oeversee während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung wurden nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die von den Änderungen und Ergänzungen berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und beschließt entsprechend des in der Anlage zum Beschluss beigefügten Vorschlages.
  2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Krokamp-Mitte“ (GEe) für das Gebiet östlich der Straße „Bundesstraße“ (L 317), nördlich der Straße „Krokamp“ und westlich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die BBU Betriebs- Beratung + Umweltschutz GmbH, Handewitt, wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mit Angabe der Gründe mitzuteilen.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtoeversee.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Anlage zur Beschlussvorlage

B-Plan Nr. 22 „Gewerbegebiet Krokamp – Mitte“

Text-Teil B zum B-Plan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Beschlussvorlage (149 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan22 (1074 KB)      
Anlage 3 3 Text-Teil B B22 (136 KB)