Vorlage - 2018/50/019
|
|
Sachverhalt:
Im Gewerbegebiet Boschstraße / Siemensstraße / Gutenbergring in Tarp stehen in weiten Bereichen Seitenstreifen als Parkplätze zur Verfügung. Einschränkungen in der Nutzung sind nicht angeordnet. Grundsätzlich wurden die Parkfächen geschaffen, um den Gewerbetreibenden auch Parkmöglichkeiten außerhalb der Gewerbegrundstücke zu bieten. Aufgrund des starken Lieferverkehrs in dem Gewerbegebiet werden auf den Parkstreifen aber auch oft Trailer/Anhänger abgestellt, um Leerfahrten zum Speditionssitz mit diesen zu vermeiden. Diese Trailer/Anhänger stehen dann auch oft mehrere Tage an einem Platz. Vereinfacht gesagt, wird der öffentliche Verkehrsraum als Speditionsparkplatz genutzt. Dies ist jedoch kein typisches Tarper Problem, sondern stellt viele Kommunen vor Herausforderungen, da einerseits die Nutzung dieser Flächen für die Gewerbetreibenden vor Ort unabdingbar ist, andererseits führt diese der Nutzung aber auch zu weiteren Problemen. Zum einen werden Parkfächen oft über mehrere Tage belegt und können von den Gewerbetreibenden nicht als kurzzeitiger Kundenparkplatz genutzt werden und zum anderen werden diese Trailer/Anhänger auch oft so knapp vor die Ein- / Ausfahrten der Grundstücke gestellt, dass die Ausfahrt aus den Grundstücken äußerst schwierig ist. Zu letztgenanntem Problem liegen dem Ordnungsamt mehrere Beschwerden von Gewerbetreibenden vor. Zur Verdeutlichung sind Fotos in der Anlage beigefügt.
Rechtlicher Rahmen:
Der Verordnungsgeber sieht in der Straßenverkehrsordnung vor, dass Anhänger nicht länger als zwei Wochen ohne Zugfahrzeug geparkt werden dürfen. Des Weiteren ist das Parken vor abgesenkten Bordsteinen verboten.
Bewertung der Probleme und Lösungsmöglichkeiten:
Wie oben beschrieben stellt das längerfristige Parken von Anhängern ohne Zugmaschine viele Kommunen vor Probleme, Lösungsmöglichkeiten, ohne die Gewerbetreibenden vor Ort stark durch Einschränkungen der Parkmöglichkeiten zu belasten, sind nicht ersichtlich. Zudem ist die Beweisführung, was die Parkdauer der Anhänger anbelangt, nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich. Eine Lösung, die alle Seiten zufrieden stellt, ist hier nach jetzigem Sachstand und jetziger Rechtslage nicht möglich.
Das allzu dichte Parken der Anhänger vor den Grundstückszufahrten ist aber zum einen ein Sicherheitsproblem, da beim Ausfahren die Sichtmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Zum anderen werden die ansässigen Firmen hinter den geparkten Anhängern nur schwer wahrgenommen.
Die abgesenkten Bordsteine sind im Gewerbegebiet in vielen Bereichen sehr dicht an den Toren bzw. den Zufahrten zu den Gewerbetrieben. Bauliche Veränderungen sind nur unter unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand möglich. Alternativ können, um die bestehenden Parkverbote vor den abgesenkten Bordsteinen zu verlängern, sogenannten Zick-Zack-Linien (Verkehrszeichen 299) in der Läge von 2 Metern aufgebracht werden. Dies würde die Gefahrenpunkte an den Zufahrten der Gewerbetriebe entschärfen ohne den Zulieferern in den Parkmöglichkeiten zu stark einzuschränken.
Beschlussvorschlag:
An betroffenen Einfahrten werden beidseitig Markierungen (Verkehrszeichen 299, „Zick-Zack-Linien) aufgebracht, um das vor den abgesenkten Bordsteinen bestehende Parkverbot zu verlängern.
Finanzielle Auswirkungen:
etwa 7,50 netto pro laufendem Meter Markierung
Anlage/n:
Fotos
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-02-27 Fotos Parken Gewerbegebiet (124 KB) |