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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/25/009  

Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in den Ortsteilen Oeversee und Frörup - Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
08.02.2018 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses der Gemeinde Oeversee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Grundsätzliche Voraussetzung für Maßnahmen der Verkehrsberuhigung ist eine flächenhafte Verkehrsplanung der Gemeinde, in der das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegt werden soll. Dabei sind die Bedürfnisse des ÖPNV und des allgemeinen Verkehrs zu berücksichtigen.

 

Arten der Verkehrsberuhigung:

Tempo-30-Zone: Diese Zonen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer. Im Umkehrschluss ist eine Tempo-30-Zone in einer Straße mit Durchgangsfunktion ausgeschlossen.

Verkehrsberuhigter Bereich: Verkehrsberuhigte Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und müssen eine überwiegende Aufenthaltsfunktion haben. Sie müssen durch eine besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dazu ist grundsätzlich ein niveaugleicher Ausbau erforderlich. Parkflächen müssen in diesen Bereichen besonders gekennzeichnet werden. In der Anlage ist der neue Bereich der Straße „Kallehoe“ orange gekennzeichnet. Dieser Bereich, der bereits als verkehrsberuhigter Bereich beschildert ist, ist der einzige Bereich in den Ortsteilen Oeversee und Frörup, der die zuvor genannten Bedingungen baulicher Art erfüllt.

 

Einteilung der Straßen:

Innerörtliche Straßen mit Funktion einer Durchgangsstraße: (grüne Markierung)

-          Stapelholmer Weg ( K135)

-          Wanderuper Weg (Durchgangsfunktion Richtung Wanderup/Handewitt)

-          Sankelmarker Weg (Durchgangsfunktion zum Oeverseering/L96)

-          Am Oeverseering (L96)

-          Bäckerberg (Durchgangsfunktion zur Bundesstraße/L317)

 

Mögliche Tempo-30-Zonen (blaue Markierung)

Bereich

Bewertung

Anzahl Schilder

Süderweg / Langacker / Westertoft

Anwohnerstraßen mit sehr geringem Durchgangsverkehr, Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

3

Zur Höhe

Sackgasse von geringer Länge (180m) und geringer Breite, Tempo-30 Beschilderung wird als nicht erforderlich angesehen

1

Sniederbarg

Reine Anwohnerstraße in U-Form. Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

2

Achter de Schmee

Sackgasse von mittlerer Länge und größerer Straßenbreite. Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

1

Kallehoe (Alter Bereich)

Zufahrt zum verkehrsberuhigten Bereich. Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

1

Harseeweg / Westerhöhe

Reine Anwohnerstraße in Kombination aus U-Form und Sackgassenlage. Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

2

Birkenweg

Sackgasse von geringer Länge (120m) und geringer Breite, Tempo-30 Beschilderung wird als nicht erforderlich angesehen

1

An der Beek

Reine Anwohnerstraße in U-Form. Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

2

Ahornweg

Sackgasse von geringer Länge (90m) und geringer Breite, Tempo-30 Beschilderung wird als nicht erforderlich angesehen

1

Barderuper Str. / Kirchenweg / Kirchentoft / Am Marktplatz

Anwohnerstraßen mit sehr geringem Durchgangsverkehr, Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

4

Treenetal / Wehlberg

Anwohnerstraßen mit sehr geringem Durchgangsverkehr bzw. Sackgassenlage, Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

2

Mühlenweg

Anwohnerstraße mit sehr geringem Durchgangsverkehr, Tempo-30 Beschilderung wird als angemessen angesehen.

2

Am Mühlenteich

Sackgasse von geringer Länge (100m) und geringer Breite, Tempo-30 Beschilderung wird als nicht erforderlich angesehen

1

Quellenweg

Sackgasse von geringer Länge (90m) und geringer Breite, Tempo-30 Beschilderung wird als nicht erforderlich angesehen

1

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die Einteilung der innerörtlichen Straßen mit Funktion einer Durchgangsstraße wird wie oben dargelegt und in der anliegenden Karte dargestellt beschlossen. 

 

2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt die Einrichtung von  Tempo-30-Zonen gem. der obigen Übersicht beim Kreis Schleswig-Flensburg zu beantragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschaffungskosten pro Schild liegen bei  ca. 85 EUR.

Der Zeitaufwand für den Aufbau eines Schildes liegt je nach Bodenbeschaffenheit bei 0,5 – 1,25 Stunden.

 

Es wäre zu prüfen, ob die Beschilderung bei Genehmigung von einem Unternehmen durchgeführt werden soll, um den Gemeindearbeiter zu entlasten.

 

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Anlage/n:

Übersichtskarte Oeversee mit Einteilung der Straßen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtskarte Oeversee (798 KB)