Vorlage - 2018/25/003
|
|
Sachverhalt:
Die während der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung auf der Sitzung am 12.10.2017 geprüft und entsprechend des in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlages beschlossen. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuches hat die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Krokamp-Mitte“ für das Gebiet östlich der „Bundesstraße“ (L 317), nördlich der Straße „Krokamp“ und westlich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), auf der Sitzung am 12.10.2017 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.
Im Nachhinein wurde festgestellt, dass ein Abwägungsfehler hinsichtlich der Stellungnahme des Wasserverbandes Nord unterlaufen ist.
Die Abwägung soll korrigiert werden, was eine Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung zur Folge hat.
Als Voraussetzung für einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 ist die Aufhebung des am 12.10.2017 durch die Gemeindevertretung Oeversee gefassten Satzungsbeschlusses erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee am 12.10.2017 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Oeversee „Gewerbegebiet Krokamp-Mitte“ wird aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine