Vorlage - 2018/10/003
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Sachverhalt:
Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser wird den Jahresabschluss per 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8.337.493,49 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 116.191,14 € sowie den Lagebericht per 31.12.2011 am 17.01.2018 prüfen und in Abhängigkeit der Prüfungsfeststellungen einen Empfehlungsbeschluss für den Amtsausschuss fassen.
Laut § 18 AO in Verbindung mit § 95 n Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Bei Vorliegen eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Jahresüberschüsse zum Ausgleich dieses Fehlbetrages zu verwenden. Das Amt Oeversee verfügt per 31.12.2011 über einen vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.136.488,01 €. Somit muss der Jahresüberschuss vollständig zur Reduzierung des vorgenannten Fehlbetrages herangezogen werden. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8.337.493,49 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 116.191,14 € sowie den Lagebericht per 31.12.2011. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist vollständig zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss Amt 2011 (982 KB) |