Vorlage - 2017/40/016
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 160.208,70 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 8.232.073,42 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.387.069,82 €.
Gemäß § 95n Abs. 3 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Nach der Hauptsatzung ist dieses der Finanzausschuss.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Gemäß § 95n Abs. 3 GO legt der Bürgermeister nach dieser Prüfung diese Unterlagen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresfehlbetrags i. H. v. 160.208,70 €.
Ein Jahresfehlbetrag soll gemäß § 26 (3) GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit dies nicht möglich ist, ist er gemäß § 26 (4) GemHVO vorzutragen und kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Die Ergebnisrücklage wurde bereits aufgebraucht und kann daher zum Ausgleich nicht verwendet werden. Ein Betrag von 160.208,70 € wäre somit vorzutragen.
Die Beträge stellen sich nach einer entsprechenden Verwendungsbuchung wie folgt dar:
| Lt. Jahresabschluss | Beschluss Ergebnis-verwendung |
| Nach Verwendungs- beschluss** |
Ergebnisrücklage | 0,00 € | 0,00 € |
| 0,00 € |
Vorgetragener Jahresfehlbetrag | -331.535,76 € | -160.208,70 € |
| -491.744,46 € |
Allgemeine Rücklage | 2.061.454,90 € | 0,00 € |
| 2.061.454,90 € |
|
| -160.208,70 € |
|
|
* vor Ergebnisverwendung
** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2015
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 8.232.073,42 € und einem Jahresfehlbetrag von 160.208,70 € sowie der Lagebericht zum 31.12.2014 werden beschlossen.
Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe ( 160.208,70 € ) vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
|