Vorlage - 2017/40/015
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Sachverhalt:
Der in der Anlage beigefügte 1. Nachtrag zum Haushaltsplan der Gemeinde Sieverstedt für das Haushaltsjahr 2017 enthält gemäß § 8 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik (GemHVO-Doppik) alle wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen, die zum jetzigen Zeitpunkt übersehbar sind.
Hauptsächlich infolge von erheblichen Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (+160.000 €) verbessert sich die Haushaltssituation der Gemeinde Sieverstedt für 2017 deutlich.
Der beigefügte Nachtragshaushalt weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.700 € aus. Im Ursprungshaushalt lag ein Defizit in Höhe von 136.300 € vor.
Durch die oben dargestellten Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer ist die im Ursprungshaushalt eingeplante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 66.800 € entbehrlich geworden. Diese Festsetzung wurde in der Nachtragssatzung daher gestrichen.
Die Gemeinde Sieverstedt verfügte per 31.12.2016 über liquide Mittel in Höhe von 274.889,87 €. Gemäß beigefügtem Nachtragsplan wird sich dieser Geldbestand in 2017 um 71.400 € verringern.
Sämtliche Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan 2017 werden im Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes näher erläutert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Sieverstedt für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachtragshaushalt 2017 (735 KB) |