Vorlage - 2017/50/042
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Sachverhalt:
Die Firma TREUKOM GmbH hat in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp (Abgaben- und Kostenerstattungssatzung - AKSW) überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Neben vorgenommenen Ergänzungen in der bestehenden Satzung ist der Paragraph 30 neu hinzugefügt worden.
Die TREUKOM GmbH empfiehlt der Gemeinde Tarp, die verbrauchsabhängige Gebühr für die Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2018 von derzeit 0,87 Euro/m³ auf 0,95 €/m³ zu erhöhen. Dementsprechend ist § 24 Abs. 4 AKSW angepasst worden.
Außerdem sind die in § 3 Abs. 1 und 4 AKSW festgesetzten Kostenerstattungsätze von der Firma TREUKOM GmbH neu kalkuliert worden. Auf Grundlage dieser Kalkulation erfolgte eine Anpassung der vorgenannten Erstattungsbeträge. Der Stundensatz für Einsätze der Bediensteten der Gemeinde erhöht sich von 42,74 € auf 46,50 €.
Der Hausanschlussbeitrag für Grundstücke in Neubaugebieten (bis zu 15 m Länge) erhöht sich von 1.018,00 € auf 1.690,00 €. Bei Mehrlängen wird je lfd. Meter Mehrlänge zusätzlich ein Betrag in Höhe von 52,00 € (vorher 36,00 €) erhoben. Für jeden weiteren Anschluss sowie für sonstige Grundstücke in Althausgebieten beträgt der Hausanschlussbeitrag nun 1.930,00 € (vorher 1.812,00 €). Mehrlängen kosten je lfd. Meter zusätzlich 57,00 € (vorher 36,00 €). Es handelt sich jeweils um Netto-Beträge.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp (Abgaben- und Kostenerstattungssatzung - AKSW).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
neue Abgaben- und Kostenerstattungssatzung – AKSW (Entwurf)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung (112 KB) |