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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/50/038  

Betreff: Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
a) Nachkalkulation 2016
b) Vorkalkulation 2018 bis 2020
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
23.11.2017 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Firma Gekom GmbH hat für das Jahr 2016 eine Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Tarp durchgeführt.

 

Bei der Schmutzwasserbeseitigung hat sich in 2016 eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 67.889,91 € ergeben. Die kumulierte Überdeckung beträgt 541.221,51 €.

 

Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ist in 2016 eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 5.253,49 € entstanden. Die kumulierte Überdeckung beträgt 118.558,06 €.

 

Ein Auszug aus dieser Nachkalkulation ist in der Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebene Kostenüber- oder –unterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen.

 

Die oben dargestellten betragsmäßig hohe kumulierte Überdeckung für die Schmutzwasserbeseitigung ist in den Jahren 2011 bis 2015 größtenteils durch die sogenannten Anlagen im Bau verursacht worden. Aufgrund von eingetretenen Verzögerungen bei der Schlussabrechnung von Bauleistungen konnten die von der Gemeinde Tarp in den vorgenannten Jahren getätigten Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigungsanlagen nicht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktiviert werden.

 

Dies hatte zur Folge, dass für diese Anlagen die in der Kostenrechnung zu berücksichtigenden Abschreibungen (noch) fehlten. Somit wurden die gebührenfähigen Gesamtkosten in den Jahren 2011 bis 2015 mit einem zu niedrigen Wert angesetzt.

 

Eine gebührensenkende „Auflösung“ der vorhandenen Überdeckung kann daher im Schmutzwasserbereich nicht erfolgen. Die Gekom GmbH empfiehlt vielmehr auf Grundlage der Vorkalkulation für die Jahre 2018 bis 2020, die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung mit Wirkung zum 01.01.2018 von derzeit 2,32 €/m³ auf 3,00 €/m³ zu erhöhen.

 

Für die Niederschlagswasserbeseitigung empfiehlt die Gekom GmbH unter Berücksichtigung einer gebührenmindernden Auflösung der oben dargestellten kumulierten Überdeckung eine Senkung von derzeit 9,30 € auf 9,00 € je angefangene 50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche.

 

Ein Auszug aus dieser Vorkalkulation ist in der Anlage beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Auszug aus der Nachkalkulation 2016

Auszug aus der Vorkalkulation 2018 - 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachkalkulation Abwassergebühren 2016 (1864 KB)      
Anlage 2 2 Vorkalkulation Abwassergebühren 2018 bis 2020 (1648 KB)