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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/50/034  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2011 sowie über die Ergebnisverwendung 2011
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat den Jahresabschluss per 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 28.614.640,51 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 124.406,10 € sowie den Lagebericht per 31.12.2011 am 06.11.2017 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.

 

Laut § 95 n Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2011 beträgt die Ergebnisrücklage 2.025.576,08 €. Das sind 15% der Allgemeinen Rücklage, die 13.492.741,38 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2011 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 28.614.640,51 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 124.406,10 € sowie den Lagebericht per 31.12.2011. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht der Gemeinde Tarp per 31.12.2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Tarp per 31.12.2011 (890 KB)