Vorlage - 2017/50/026
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 05.10.2017 beschlossen, für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) anzuwenden.
Daher wurde die Eröffnungsbilanz des Wasserwerkes nach den Vorschriften der GemHVO aufgestellt, wobei gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Bilanz zusätzlich die Position „Stammkapital“ mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag angesetzt wurde.
Gemäß § 8 der Betriebssatzung ist die Rechnungslegung dem Werkausschuss und der Gemeindevertretung vorzulegen. Nach § 4 der Betriebssatzung nimmt der Wirtschafts- und Finanzausschuss die Aufgaben des Werkausschusses wahr.
Der Gemeindevertretung hat gemäß § 5 EigVO über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu beschließen.
Die Eröffnungsbilanz des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 01.01.2011 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 1.172.591,02 € aus. Das Eigenkapital beträgt 552.311,34 €. Im Weiteren wird auf die beigefügte Eröffnungsbilanz nebst Anhang verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung der Eröffnungsbilanz des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 01.01.2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.172.591,02 € und einem Eigenkapital in Höhe von 552.311,34 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Eröffnungsbilanz Wasserwerk (164 KB) |