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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern" der Gemeinde Tarp hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Satzungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2022/50/063-01 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern" der Gemeinde Tarp
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Satzungsbeschluss

   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/50/063
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gerhard Nörenberg berichtet zu der im Bauausschuss erfolgten Beratung zu diesem Punkt und beantwortet eine rage zur baulichen Ausgestaltung bzgl. der Anzahl der Geschosse.


Beschluss:

-       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Seitens der Öffentlichkeit wurden weder Bedenken noch Hinweise vorgebracht.

 

-          Im Rahmen der weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine tiefergehenden Hinweise/Bedenken geäußert. Die immissionsrechtliche Würdigung wurde durch eine Schalltechnische Untersuchung ergänzend berücksichtigt.
Die Stellungnahmen werden hinreichend berücksichtigt. Auf die Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Das Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Nord GmbH wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

-       Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBO-SH beschließt die Gemeindevertretung die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern“ für das Gebiet südlich angrenzend an die Dorfstraße (L 247) in zentraler Ortslage, das Grundstück „Dorfstraße 10“ der Gemeinde Tarp, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

-       Die Begründung wird gebilligt.

 

-       Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig