Auszug - Immissionsschutzverordnung für die Gemeinde Oeversee - Beteiligung der Gemeindevertretung
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Beratung |
Herrn Kehler wird das Wort erteilt. Er stellt den Hintergrund der Verordnung vor. So soll mit dieser Verordnung eine größtmögliche Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Lärmschutz geschaffen werden, unabhängig davon ob die Wohnung oder das Haus in einem baurechtlich überplanten Gebiet liegt oder nicht.
Die Verordnung wird vom Bürgermeister erlassen, die Gemeindevertretung hat im Verfahren hier die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Fundierte Bedenken werden nicht erhoben, so dass die Gemeindevertretung den Verordnungsentwurf zur Kenntnis nimmt.