Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur 4.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Harsee-Feld" der Gemeinde Oeversee hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 8.3
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bilschau Krug
Ort: Am Krug 2, 24988 Oeversee
2022/25/028-01 Beratung und Beschlussfassung zur 4.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Harsee-Feld" der Gemeinde Oeversee
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/25/028
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ketelsen stellt die Vorlage kurz vor. Der Antragsteller möchte die Entfernung der im Bebauungsplan festgelegten Sichtdreiecke. Diese sind aufgrund der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht mehr erforderlich. Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen. 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Harsee-Feld“r das Gebiet westlich und südlich des Verkehrsweges „Sankelmarker Weg“, östlich des Verkehrswe-ges „Ahornweg“ sowie nordwestlich des Verkehrsweges „Stapelholmer Weg“ (K 135) in nördlicher Ortslage der Gemeinde Oeversee und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  3. Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig