Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel der ELER Förderperiode 2023-2027 (n+2) a) Regionalmanagement inkl. Sensibilisierungskosten, b) die Mitfinanzierung des schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerkes aller LAGn, c) die Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft   

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee
TOP: Ö 7
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2022/10/006 Beratung und Beschlussfassung zur Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel der ELER Förderperiode 2023-2027 (n+2)
a) Regionalmanagement inkl. Sensibilisierungskosten,
b) die Mitfinanzierung des schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerkes aller LAGn,
c) die Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Ralf Bölck stellt das Modell anhand der Beschlussvorlage kurz vor. Es gibt keine Wortmeldungen hierzu.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Eider-Treene-Sorge e.V. im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2029) zu bleiben sowie die gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeitete Integrierte Entwicklungsstrategie aktiv umzusetzen.

 

Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023-2029 erforderlich.

 

Die öffentlichen Kofinanzierungsmittel sind insbesondere erforderlich für

a)      das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe mit den Bausteinen Regionalmanagement, Sensibilisierungskosten, sonstige Kosten der LAG (u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring),

b)      Mitfinanzierung des schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerkes aller LAGn

c)      die Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft

 

An der Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel beteiligen wir uns mit einem jährlichen Betrag wie in der Gesamtübersicht dargestellt.

 

Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.

 

Weiterhin ist das Amt bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit ihrer Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig