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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Treene" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 10.2
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bilschau Krug
Ort: Am Krug 2, 24988 Oeversee
2022/25/011 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Treene" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beim Historischen Krug soll das Außenschwimmbecken vergrößert werden. Zudem wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass bisherige Baugrenzen nicht eingehalten wurden. Herr Ketelsen merkt an, dass die Belange des Naturschutzes vom Kreis Schleswig-Flensburg geprüft werden. Der Bauausschuss hat die Empfehlung zur Zustimmung einstimmig ausgesprochen. Die Abstimmung erfolgt auch hier einstimmig


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“r das Gebiet westlich der Bundesstraße 76, nördlich der Gastwirtschaft „Historischer Krug“ sowie östlich des Verkehrsweges „Stapelholmer Weg“ und der „Treene“ in nördlicher Ortslage der Gemeinde Oeversee. Mit der Planung soll durch Anpassung der vorhandenen Baugrenzen die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung/Modernisierung des vorhandenen Außenschwimmbeckens am Historischen Krug vorbereitet werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen eines nachmittäglichen / abendlichen Termins erfolgen. Der Termin ist abzustimmen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig