Auszug - Überplanmäßige Leistung von Finanzierungsbeiträgen gemäß § 51 KiTaG
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Petra Venz stellt dar, dass von der Gemeinde Sieverstedt im Haushaltsjahr 2021 Finanzierungsbeiträge gemäß § 51 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) in Höhe von insgesamt 254.475,23 € zu zahlen waren. Im Haushaltsplan 2021 wurden jedoch nur 216.000 € bereitgestellt. Hierdurch wurden im Haushalt 2021 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 38.475,23 € verursacht. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist in 2021 durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (+121.666,38 €) gegeben. Auf Nachfrage wird von Frau Venz mitgeteilt, dass die KiTa-Kostenentwicklung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 berücksichtigt wurde.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der Leistung von überplanmäßigen Finanzierungsbeiträgen gemäß § 51 KiTaG in Höhe von 38.475,23 € zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig