Auszug - Benennung eines Spielplatzkontrolleurs
|
Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Lars Richter hat angemerkt, dass die Spielplätze jährlich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden müssen. Zusätzlich müssen jedes Jahr drei Sichtprüfungen durchgeführt werden. Aus Haftungsgründen soll die Sicherheitsprüfung durch einen externen Sachverständigen erfolgen. Das Bauamt soll Angebote für die Durchführung einholen. Die Sichtprüfungen sollen von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden.
Beschluss:
Regelmäßige, jährliche Prüfung durch externen Sachverständigen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig