Auszug - Beratung und Empfehlung zur Anpassung der Jugendbeiratssatzung
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Beratung |
Der Bürgermeister erklärt, dass die Satzung Inhalt der letzten Jugendbeiratssitzung war. Der Jugendbeirat muss ihre eigene Satzung selbst überarbeiten. Das Ergebnis wird dann vom Jugendbeirat vorgestellt und Besprochen. Laut geltender Satzung setzt der Jugendbeirat die Satzung auf und lässt sie von der Jugendvollversammlung genehmigen.
Im Rahmen dieser Diskussion erinnert Herr Andersen an den Antrag des SSW, dem Jugendbeirat einen Etat zukommen zu lassen.
Herr Watter erinnert Herrn Andersen daran, dass es schon lange einen Etat für den Jugendbeirat gibt. Der Bürgermeister ergänzt, dass der Jugendbeirat dem Seniorenbeirat gleichgestellt ist.