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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Empfehlung zu Anpassungen der Hauptsatzung bzgl. der Aufgabengebiete der Ausschüsse  

Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 6.2
Gremium: Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 08.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2022/50/004 Beratung und Empfehlung zu Anpassungen der Hauptsatzung bzgl. der Aufgabengebiete der Ausschüsse
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung

In unterschiedlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse zeigten sich widersprüchliche Zuordnungen und unterschiedlich interpretierbare Formulierungen in der Satzung, die zu vermeidbaren Differenzen führten. Dies führte in der letzten Gemeindevertretung zu dem Wunsch, die Hauptsatzung zu überarbeiten.

 

Der Zentralausschuss nimmt dies zum Anlass, mit den Anwesenden erste Änderungsvorschläge zu erarbeiten.

 

Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, alle Beiräte zukünftig im BiSo zu behandeln, da dies in der Praxis im Prinzip bisher auch so geschehen war. Außerdem gehören die Beiräte in die entsprechenden Bereiche der Seniorenarbeit, der Jugendpflege und der Kindergärten.

 

Dafür hat sich nach Ansicht der Anwesenden der Punkt Rentner- und Sozialwohnungen überholt.

 

Im Punkt Erwachsenenbildung sollte aufgeführt werden, dass hier auch Einrichtungen wie die FBS und die VHS hineingehören.

 

Zu diesem Sachverhalt regt der rgermeister an, dem Ausschussvorsitzenden des Bildung- und Sozialausschusses zukünftig einen festen Platz im Beirat der VHS einzurichten.

 

Der Bildungscampus sollte in der pädagogischen Arbeit dem BiSo zugeordnet werden. Anträge zu Zuschüssen sollten weiter im Sport- und Kulturausschuss eingereicht werden.

 

Herr Detlefsen möchte im Rahmen dieser Diskussion Klärung darüber erhalten, warum Investitionen für die Bücherei und des Jugendfreizeitheimes nicht im betreffenden Ausschuss besprochen werden.

Herr Rudolph erklärt, dass dies nicht geschieht, da es sich um Einrichtungen der Gemeinde handelt.

Herr Detlefsen befragt darauf den Schulausschuss, wie mit der gemeindeeigenen Schule verfahren wird. Herr Hansen erläutert, dass Investitionen im Ausschuss besprochen werden. Je nach Höhe der Investition werden sie vom Ausschuss beschlossen oder es wird eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung erarbeitet.

Herr Detlefsen äert, dass diese Verfahrensweise auch für die erstgenannten Einrichtungen gelten müsse. Dies trifft auf allgemeine Zustimmung.

 

Weiter werden Punkte aus dem Schulausschuss besprochen. Es wird angeregt bei Personalangelegenheiten im Rahmen des genehmigten Stellenplanes künftig genauso wie in allen anderen Ausschüssen zu behandeln.

Zusätzlich wird vermerkt, dass es, wie in den anderen Ausschüssen auch, ausreichen sollte, die Weisungsbefugnisse bei dem Bürgermeister zu belassen.

Herr Hansen verweist in diesem Punkt auf das besondere Vertrauensverhältnis und die enge Absprache mit dem Bürgermeister.

Es sollte dabei aber auch bedacht werden, dass die Satzung nicht persönliche Arbeits- oder Vertrauensverhältnisse berücksichtigen kann. Sie muss personenunabhängig und allgemeingültig sein.

Der Begriff Hort muss aus der Satzung genommen werden, da wir im engen Sinne nicht über Hortgruppen verfügen. Hier handelt es sich um Betreuungsgruppen im Rahmen der OGS. Also gibt es keine Hortangelegenheiten.

Herr Detlefsen regt an, die OGS dem BiSo zuzuordnen, da das gesamte Personal auch dem Ausschuss zugeordnet ist. Außerdem gibt er zu bedenken, dass die Ziele der pädagogischen Arbeit der Schule und der Schulsozialarbeit häufig scheinbar gegensätzlich sind. Da beide Einrichtungen vordergründig andere Ziele anstreben. Diese Meinungsvielfalt kommt dem Kind zu Gute und kann nur erreicht werden, wenn die sozialpädagogischen Kräfte in enger Abstimmung mit der Schulleitung unabhängig entscheiden können. Er verweist darauf, dass dies in Flensburg seit über 20 Jahren so praktiziert wird und überaus erfolgreich ist.

Herr Hansen äert aus Sicht der Schule Bedenken, dass alles in der Schule Schulangelegenheit ist. Dies steht aus Sicht von Herrn Detlefsen nicht im Widerspruch. Er ist sich sicher, dass es die pädagogische Arbeit an der Schule stärkt.

Herr Andersen äert sich besorgt, dass diese Entscheidung zu erheblicher Mehrarbeit führen würde und er befürchtet, dass die Sitzungen im BiSo dann zu lange dauern würden.

Herr Detlefsen erklärt in dem Zusammenhang, dass die reinen Sitzungen bisher die maximale Zeit von drei Stunden nicht überschritten hätten.

Außerdem wurde bisher viel Zeit für die Klärung von Personalangelegenheiten innerhalb der sich überschneidenden Bereiche des Schulausschusses und des Bildungs- und Sozialausschusses verwendet. Dies entfällt bei einer eindeutigen Zuordnung.

Franz Pahmann regt an, vielleicht die Zuständigkeit des Personals in den Bereichen des BiSo zu klären. Herr Detlefsen erinnert, dass dieser Wunsch den Beschluss vom 13. Juni 2019 der Gemeindevertretung wiedergibt und dass das in dem Ausschuss seit zwei Jahren versucht wird, abzuarbeiten.

Herr Detlefsen kündigt an zu diesem Punkt erste Ergebnisse im BiSo vorzustellen.

Diese bisher erzielten Anregungen sollen nun in den Fraktionen besprochen und ergänzt werden. Die Ergebnisse sollen unter den Fraktionsvorsitzenden kommuniziert werden.

Herr Rudolph schlägt vor die Ergebnisse zu sammeln und sie als Synopse im nächsten Ausschuss vorzustellen.