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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - des kommissarischen Schulleiters der Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil  

Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schulausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa, Alexander-Behm-Schule Tarp
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
 
Beratung

Herr Schubert wird als komm. Schulleitung/Konrektor vorgestellt.

 

Frau Spintge berichtet:

  • 28 Abschlussprüfungen, 27 bestanden, 19 können in eine weiterührende Schule gehen, zahlreiche haben die Ausbildung gewählt
  • Situation und Zahlen zu Förderschülerabschluss und Erster-Allg.-Abschluss
  • Bei den Abschlussveranstaltungen wurde die Entwicklung des Außengeländes sehr positiv bewertet, die 10. Klasse konnten den Abschluss auch corona-konform feiern
  • Einschulungssituation und Elternabende Klasse 1 und Klasse 5 unter Corona-Bedingungen

 

Herr Schubert setzt fort:

  • Vita und Erfahrungen im Schuldienst, sowie Begründung für den Wechsel
  • Informationsaustausch mit dem Bgm. und Schulausschussvors.
  • Personal- und Lehrkraftausstattungssituation (Kontingentstundentafel, Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub, Stunden aus der Lehrerausbildung)
  • Geplante Digitalisierungsschritte im nächsten Jahr (Entwicklungsziele, Software-Planungen, Arbeitsgruppe digitale Medien, Medienkonzept, Umsetzung der bestehenden Planungen „Its-Learning“, Schulhomepageplanungen und redaktionelle Begleitung sowie weitere Vorstellungen)
  • Situation zum Corona-Regelbetrieb an der Schule, Verlängerung der Selbsttests und Maskenpflicht, Verdachtsfälle nach den Ferien und teilweise Ansteckungen im privaten Bereich, Kontaktnachverfolgungsdokumentation im Sekretariat
  • Schülerimpfaktion heute aktuell 30 statt 40 Teilnehmer_innen, 5 Ärzte/Betreuungspersonal, Folgetermin 3 Wochen
  • Sachstand Programm „Perspektivschule“ in Zusammenarbeit mit dem IQSH konzipiert, Jahresarbeitsplan in Vorbereitung
  • Reinigungssituation (siehe Top 12)

 

Prof. Watter gibt zu Protokoll:

 

ANFORDERUNGEN und HERAUSFORDERUNGEN:

Der Schulträger der ABS Tarp hat die Schulleitung der ABS Tarp in den zurückliegenden Jahren mehrfach aufgefordert, im Rahmen des Schulentwicklungsprogramms Vorschläge "zur qualitativen und quantitativen Verbesserung des Schulstandorts Tarp" vorzulegen. Hier konnte bisher kein belastbares und operationalisierbares Konzept vorgelegt werden. In den politischen Gremien ist der Eindruck entstanden, dass sich die Schule dieser Herausforderung verschließt.

 

Die formalen Randbedingungen dazu werden daher nachfolgend noch einmal kurz vorgestellt und beschrieben.

 

Die Schulleitung wird darauf hingewiesen, dass der Schulträger und die Kommunalpolitik kein Schulprogramm positiv bewerten kann, dass die o.g. Fragestellung nicht in angemessener Weise behandelt. Es ist nicht Aufgabe der Politik für organisatorische und innerbetriebliche Fragestellungen des Schulbetriebes Verständnis aufzubringen - Aufgabe der Politik ist es, Qualität, planvolles Handeln und Ziele einzufordern.

 

Es wird um Berücksichtigung und Beachtung gebeten.

 

FORMALE RANDBEDINGUNGEN:

Im Rahmen der gestärkten Eigenverantwortung der Schulen (§ 3 Abs. 1 SchuIG) stellt das Schulprogramm ein zentrales Instrument der Schulentwicklung und Qualitätssicherung dar:

 

"Die einzelne Schule gibt sich zur Ausgestaltung ihrer pädagogischen Arbeit und des Schullebens ein Schulprogramm, das sie der Schulaufsichtsbehörde vorlegt. Vor der Beschlussfassung ist der Schulträger zu hören. Das Schulprogramm ist von der Schulkonferenz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen."

 

Es enthält die für alle Beteiligten verbindlichen

-dagogischen Ziele der Schule,

- Wege zu ihrer Umsetzung und

- Verfahren, das Erreichte zu überprüfen und auszuwerten.

Es ist das ständige Arbeitsprogramm der Schule. Die Schulkonferenz beschließt das Schulprogramm nach Anhörung des Schulträgers. Es wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Fortschreibung von Schulprogrammen

Auch Fortschreibungen von bestehenden Schulprogrammen sind nach § 3 Abs. 1 des Schulgesetzes dem Schulträger vor der Beschlussfassung zur Anhörung vorzulegen.

 

Das IQSH - Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen - kann die ABS TARP und die Schulleitung bei der bedarfsorientierten Entwicklung des Schulstandortes Tarp begleiten und unterstützen, vgl. dazu https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/Schulentwicklung/schulentwicklung.html