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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 29
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa, Alexander-Behm-Schule Tarp
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
 
Beratung

Herr Dr. Watter bittet unter dem Top "Mitteilungen und Anfragen" die nachfolgende Anfrage zu Protokoll zu nehmen, zu diskutieren und ggf. auch gerne perspektivisch zu behandeln:

 

Anfrage:

1. Gibt es eine politische Absicht der Gemeindevertretung oder der Fraktionen die politischen Verpflichtungen aus der Gemeindeordnung auch unter Pandemiebedingungen fortzuführen und in der gebotenen Weise auszufüllen?

2. Mit welchen Maßnahmen können die Partizipations- und Beteiligungsverfahren sowie die Rechte und  Pflichten der Gemeindevertretung als Gremium nachhaltiger als im zurückliegenden Jahr sichergestellt werden?

Begründung

1. Seit nunmehr neun Monaten wird die Kommunalpolitik unter Pandemiebedingungen erschwert und eingeschränkt praktiziert. Bereits vor diesem Ausnahmezustand hat der Bürgermeister wiederholt und unter dem Top "Bericht des Bürgermeisters" zu Protokoll geben lassen, dass er eine Zusammenarbeit mit seinem gesetzlichen Vertreter aus persönlichen Gründen ablehnt. Unbeschadet der Fragestellung, ob der Funktionsträger nach der Gemeindeordnung überhaupt die Zusammenarbeit behindern darf, ist die Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Gremien zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen. Ich verweise hier auf die anliegende Anfrage an den Amtsvorsteher und den Amtsausschuss vom 30. Nov. sowie die Aktivitäten anderer Kommunen: https://www.nordlaender-digital.de/programm/

2. So sehr Einzelentscheidungen inhaltlich richtig und wichtig waren, sieht die Gemeindeordnung die Gemeindevertretung und die zuständigen Ausschüsse hier in der Verantwortung. Der Bürgermeister ist formal nur das ausführende Organ des demokratischen Kollegialorgans. Es ist demokratische Sitte und auch eine Stilfrage die Fraktionen und die Ausschüsse in angemessener Weise zu beteiligen und die Aktivitäten der handelnden Personen zu respektieren sowie deren Wünsche und Ziele zeitnah und vollumfänglich umzusetzen.

3. Der CDU-Fraktionsvorsitzender und stellv. Bürgermeister beklagt in seiner gesetzlichen Funktionen (!) eine unzureichende Einbindung der zuständigen Organe und "einen Hang zur Entscheidung im stillen Kämmerlein" sowie die Ausgrenzung von Wünschen und Empfehlungen aus der Gemeindevertretung bzw. einzelner Ausschussvorsitzender. Er steht unter dem Eindruck, dass die Loyalität gegenüber der Gemeindevertretung anderen Sachzwängen untergeordnet wird. Es wird empfohlen, den "Primat der Politik" und die Kompetenzen der Gemeindevertretung im Sinne der Gemeindeordnung stärker zu nutzen.

4. Exemplarisch sei genannt: In der Zentralausschusssitzung vom 26. Nov. konstatiert der Bürgermeister unter dem Top "Mitteilungen und Anfragen" (ohne Verwaltungsvorlage), dass er beabsichtigt eine Stellenbesetzung an dem zuständigen Fachausschuss und dessen Vorsitzenden vorbei in die Gemeindevertretung einzubringen. Unbeschadet der Einschätzung, dass damit demokratische Gepflogenheiten und Verpflichtungen aus der Gemeindeordnung stilistisch zu bemängeln sind, bleibt festzustellen:

1. Der einstimmige Gemeinderatsbeschluss vom 13. Juni 2019 ist nach 18 Monaten nur in Ansätzen bearbeitet und umgesetzt worden.

2. Die qualitative und quantitative Ausgestaltung der Jugendarbeit bleibt unklar,

3. die politische Führungsfähigkeit durch die zuständigen Gremien scheint nicht gegeben bzw. wird offensichtlich und demonstrativ in Frage gestellt,

4. die Rechte der Mandatsträger und der Primat der Politik scheint unzureichend akzeptiert oder bekannt.

5. Fraglich bleibt, ob durch die Aufgabenverschiebung FRITZ nach OGATA das Gesamtkonzept nicht zu hinterfragen und auf aktuelle Bedürfnisse neu abzustimmen wäre. 

6. Die Aufgaben des Amts als "Schreibstube der Gemeinde" und zur Entlastung des Ehrenamtes nach der Amtsverordnung sind nicht ansatzweise erkennbar (ich verweise hier auf meinen Gesprächsvermerk in der Funktion (!) als stellv. Bürgermeister vom 14. Okt. 2020, das ich als Anlage noch einmal anfüge).

7. Fazit: Der Auftrag der Gemeindevertretung wurde nicht mal in Ansätzen akzeptiert bzw. bearbeitet. Der Bürgermeister plant auf der nächsten GV den Punkt „durchwinken“ zu lassen.

Entgegen der Amtsordnung unterlässt der LVB hier die Verwaltungsunterstützung nach §3 der Amtsordnung zur Unterstützung des Ehrenamtes.

5. Nach hiesiger Einschätzung wird in einzelnen Gemeinden die Hauptsatzung geändert, damit digitale Sitzungs- und Abstimmungsformate möglich werden. Der Innenstaatssekretär tagt z.B. mit dem Innenausschuss des Landtages über JITSI, so dass aus hiesiger Sicht nicht einmal Kosten entstehen. Ein Gestaltungswille auf Seiten der Gemeinde und des Amtes ist nicht erkennbar.  Auch hier sind mehrere einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse zur Digitalisierungsstrategie der Gemeinde nach 19 Monaten nicht umgesetzt und planerisch nur in einem Anfangsstadium.

6. Es wird empfohlen, das Kooperationsangebot aus dem Sept. 2017 aufzugreifen, statt die formale Konfrontation zu suchen.

Abschließend um Missverständnisse zu vermeiden:

Der o.g. Antrag und die dazugehörige Begründung ist eine politische Anfrage- nebst Bewertung in den Funktionen als Gemeindevertreter, Fraktionsvorsitzender und  gerade auch besonders in der politischen Funktion (!) als stellv. Bürgermeister.

Es handelt sich nicht um einen Administrations- oder Verwaltungsanweisung in der Funktion als Stellv. Bürgermeister, der natürlich nur im Vertretungsfall Verwaltungsvorgänge auslösen kann. Letztendlich muss dies der amtierende Bürgermeister auf Weisung des Kollegialorgans "Gemeindevertretung" oder im Rahmen seiner Dienstpflichten anweisen, umsetzen sowie die  Mitspracherecht und -pflichten der politischen Gremien gewährleisten und sicherstellen.

Auch hier scheint es in der Vergangenheit zu Fehleinschätzungen und stilistischen In-Frage-Stellungen gekommen zu sein, sodass in seiner Wirkung das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Bewertung subjektiv  und subtil untergraben wurde.

Die Betroffenheit und Behinderung der politischen Prozesse ist auf dem Verwaltungsweg zu dokumentieren, was hiermit geschehen soll.

Ich bitte daher streng an der Sachfrage zu arbeiten. 

Mit freundlichen Grüßen

HW

 

Herr Dr. Watter fügt als Erläuterung noch kurz hinzu, dass es eine Anregung an die Fraktionen sein soll, sich über andere Verfahren Gedanken zu machen, um auch in Corona Zeiten Sitzungen auf anderem Wege durchführen zu können.

 

Herr Hopfstock führt kurz als Antwort darauf folgendes aus:

Auf die Anmerkungen zur meiner Person werde ich keine Stellung nehmen, da ich glaube wir wollen hier heute noch unter Wahrung des gegenseitigen Respekts in die Weihnachtferien gehen.

Zwei Dinge muss ich aber richtig stellen.

In Punkt 1 wird geschrieben, dass ich die Zusammenarbeit aus persönlichen Gründen ablehne.

In Punkt 2 wird ein Hang zur Entscheidung im stillen Kämmerlein und die Ausgrenzung einzelner Ausschussvorsitzenden erwähnt.

Zu Punkt 1

In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD und SSW wurde festgestellt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verfasser dieser Anfrage zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich war. Die Gründe sind hinreichend in der GV vom 27.9.18 dokumentiert.

Zu Punkt 2

Den Hang zur Entscheidung im stillen Kämmerlein weise ich von mir. Aber viel schlimmer ist die Behauptung angeblicher Ausgrenzung einzelner Ausschussvorsitzender. Ich wiederhole da meine Erklärung aus der letzten Zentralausschusssitzung. Die Ausschussvorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden haben einen regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung und mit mir, außer der Verfasser dieses Schreibens. Es finden regelmäßig Gespräche statt, Terminabsprachen sind an der Tagesordnung, es werden die Sitzungen vorbereitet, Themen und Handlungsweisen werden besprochen und viele andere Dinge. Ich kann auch bestätigen, dass die Verwaltung für uns Ehrenämtler auch in Zeiten der Pandemie immer zu Verfügung stand. Das haben mir die Ausschussvorsitzenden durch positives Nicken in der Zentralausschusssitzung bestätigt. Es gibt zwischen mir und den Ausschussvorsitzenden entweder festgelegte Termine oder nach Absprache.

Sollte es aus Sichtweise der Fraktionen bzw. den Gemeindevertretern noch Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Kommunikation geben, kann man das ja mal intern diskutieren und dann setzen wir uns noch einmal gemeinsam damit auseinander.

Da wir unter Mitteilungen und Anfragen sind, sollten wir das heute Abend nicht weiter vertiefen.

 

Frau Leese möchte nach Rücksprache innerhalb der SPD Fraktion kurz eine Stellungnahme dazu abgeben:

Der Fraktionsvorstand der SPD hat sich kurz besprochen und ist zum Entschluss gekommen, dass es jetzt doch mal wieder Zeit sei, eine kurze Stellungnahme zu den beiden Anfragepunkten des Prof. Dr. Holger Watter abzugeben.

1.)    Frage nach der politischen Absicht der GVs oder der Fraktionen die politischen Verpflichtungen aus der Gemeindeordnung unter Pandemie-Bedingungen fortzuführen

Diese Frage unterstellt uns allen keine Absicht in dieser Hinsicht zu haben!

Es wird behauptet (s. Anfrage Amtsausschuss), dass Sitzungen ausfallen, der Informationsfluss behindert sei etc.

Soweit ich weiß, sind tatsächlich nur 2 Sitzungen ausgefallen - der Rest wurde lediglich verschoben und später nachgeholt.

Uns wird vorgehalten, dass der Kreis mittlerweile Sitzungen mit Informationscharakter online durchgeführt hätte  -  Welche unserer Sitzungen hätte den lediglich Informationscharakter?

Noch eine Behauptung: die Gemeinde Tarp hätte im Rahmen der Digitalisierungsstrategie den Ausbau der WLAN-Struktur einstimmig beschlossen. – Dies ist schlicht nicht wahr. Die SPD hatte damals nur den Antrag gestellt, die Kosten für ein freies WLAN im Gemeindegebiet zu eruieren.

Eine einfache Nachfrage beim LVB hätte Holger ansonsten sicher auch geholfen.

2.)    Frage nach künftigen Maßnahmen, mit denen die Beteiligungsverfahren und die Rechte und Pflichten der GVs nachhaltiger als in 2020 sichergestellt werden können.

Hiermit wird wiederum den GVs unterstellt, dass sie sich ihrer Rechte haben berauben lassen. – Soweit ich das beurteilen kann, waren die Rechte der GVs zu jeder Zeit sichergestellt. Ich persönlich verwahre mich gegen solche Unterstellungen und bitte den Fraktionsvorsitzenden der CDU künftig von solchen Aussagen, Unterstellungen und Verallgemeinerungen Abstand zu nehmen. Sollte er für seine gesamte Fraktion sprechen, wäre es schön, wenn er dies klar zum Ausdruck brächte, sollte er nur für sich persönlich sprechen, wäre eventuell eine andere Darstellung angebracht. Wünscht er z.B. wieder eine Fraktionsvorsitzenden-Runde, könnte er konkret darum bitten und nicht immer und immer wieder den fehlenden Informationsfluss bemängeln. Ansonsten bleibt ihm wohl nichts anderes übrig als künftig alle Ausschusssitzungen zu besuchen. So wie der Fraktionsvorsitzende des SSW und ich es handhaben.

Die Art und Weise wie Holger Watter versucht auf uns GVs Einfluss zu nehmen kostet uns alle viel, viel Zeit. Was hätten wir alles bewegen können, wenn wir unsere kostbare Ehrenämtler-Zeit nicht mit den unzähligen Mails, Anträgen, Anfragen usw. hätten verbringen/vergeuden müssen.

Ansonsten würde ich diese Stellungnahme gern auch nützen um mich auch im Namen meiner Fraktion beim Bürgermeister, dem LVB und allgemein bei der Verwaltung für die Arbeit unter Pandemiebedingungen zu bedanken. Zu jeder Zeit wurden meine Fragen immer auch kurzfristig beantwortet.

Dankeschön“

 

Herr Pahrmann möchte nicht viel dazu sagen. Er möchte nur hinzufügen, dass es ihm zu jeder Zeit möglich ist, auch ohne Voranmeldung, von jedem in der Verwaltung alle gewünschten Informationen zu erhalten.

 

Herr Wiese war als direkter Anwohner an der Baustelle bei der Alexander-Behm-Schule stets involviert und es war nicht immer angenehm. Er möchte sich aber bei allen Beteiligten bedanken, vorweg genommen namentlich insbesondere Herrn Nörenberg als Ausschussvorsitzenden und Herrn Richter für die Verwaltung.

Er muss jedoch anmerken, dass er dort heute ein Schild fotografiert hat, ggü. dem Pastorat, das überhaupt nicht schön ist. Es schränkt die Bewegungsfreiheit der Bürger auf dem Campus und insbesondere auf dem neuen Boulevard zu sehr ein.

Herr Hopfstock sagt dazu, dass es insgesamt 4 dieser Schilder gibt, die eigentlich nur den hinteren Bereich, den Schulhof, betreffen sollten. Dieses eine Schild hängt in der Tat etwas unglücklich. Die Formulierung kann ggf. auch verändert werden. Hintergrund sind die vielen Beschädigungen und Vandalismus. Die Polizei hat ansonsten keine Handhabe. Es muss jetzt noch genau abgegrenzt werden, wo öffentlicher Bereich endet und Schulgelände beginnt. Es wurde auch ein Sicherheitsdienst beauftragt, der am Wochenende kontrolliert.

 

Frau Petersen bemängelt, dass keine Umleitung bei der Sperrung Kuhschellenring ausgewiesen ist. Viele fahren dort hinein und wenden im Schilfweg. Das ist sehr gefährlich für die Kinder usw.

 

Herr Hopfstock hat eine Anregung von einer Hundebesitzerin erhalten. Spaziergänger und Hundebesitzer, die „Gassi gehen“, sollten bei Interesse während ihrer Spaziergänge Müll sammeln. Hierzu könnten sie mit einer Warnweste und Müllgreifern ausgestattet werden. Ein entsprechender Aufruf könnte im Treenespiegel erfolgen.

 

Weiterhin meldet Herr Hopfstock, dass durch den ab morgen geltenden Lockdown in allen Bildungseinrichtungen in Teilen ins Homeoffice gegangen wird. Die VHS und die Bücherei müssen schließen. Das Bürgerhaus (bis auf das Archiv) und das Kulturhaus werden für außerschulische Veranstaltungen jeglicher Art geschlossen.

 

Abschließend wünscht der Bürgermeister allen Gemeindevertretern und Gästen eine frohe und ruhige Weihnachtszeit und einen guten und gesunden Rutsch ins Jahr 2021.

 

 

Das Ende des öffentlichen Teils ist um 20:35 Uhr. In der Zeit von 20:45 – 21:00 Uhr findet der nichtöffentliche Teil statt.