Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Tarp über die Entschädigung Ihrer Ehrenbeamten und ihrer ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung)
|
Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hopfstock informiert anhand der Anlage darüber, dass sich die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Leitung der Volkshochschule seit 2011 auf monatlich 300,00 € beläuft. In den vergangenen Jahren sind die Entschädigungshöhen für andere ehrenamtliche Tätigkeiten regelmäßig angepasst worden. Von der Höhe her, ist die Entschädigung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beim Amt vergleichbar, welche nach § 10 Absatz 1 der EntschVO seit 31.08.2018 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 355,00 € erhält.
Für einen Automatismus müsste die Entschädigungssatzung der Gemeinde Tarp die Anpassung in Anlehnung an die Entschädigungsverordnung erfolgen. Dies entspricht dem Regelfall und ist aus Gleichsetzungsgründen zu empfehlen. Als Zeitpunkt der Regelung wird der Monat der Vorsprache der Leiterin der VHS vorgeschlagen, somit am 01.02.2020.
Beschluss:
Der Zentralausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Tarp über die Entschädigung ihrer Ehrenbeamten und ihrer ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) gemäß vorgelegtem Entwurf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig