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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Tarp über die Entschädigung Ihrer Ehrenbeamten und ihrer ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung)  

Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 7
Gremium: Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa, Alexander-Behm-Schule Tarp
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2020/50/110 Beratung und Beschlussfassung über den 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Tarp über die Entschädigung Ihrer Ehrenbeamten und ihrer ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung)
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hopfstock informiert anhand der Anlage darüber, dass sich die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Leitung der Volkshochschule seit 2011 auf monatlich 300,00 € beläuft. In den vergangenen Jahren sind die Entschädigungshöhen für andere ehrenamtliche Tätigkeiten regelmäßig angepasst worden. Von der Höhe her, ist die Entschädigung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beim Amt vergleichbar, welche nach § 10 Absatz 1 der EntschVO seit 31.08.2018 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 355,00 € erhält.

 

r einen Automatismus müsste die Entschädigungssatzung der Gemeinde Tarp die Anpassung in Anlehnung an die Entschädigungsverordnung erfolgen. Dies entspricht dem Regelfall und ist aus Gleichsetzungsgründen zu empfehlen. Als Zeitpunkt der Regelung wird der Monat der Vorsprache der Leiterin der VHS vorgeschlagen, somit am 01.02.2020.

 

 


Beschluss:

Der Zentralausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Tarp über die Entschädigung ihrer Ehrenbeamten und ihrer ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) gemäß vorgelegtem Entwurf zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig