Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp (Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung - AKSW)
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende informiert anhand der Anlage über die Empfehlung der TREUKOM GmbH die Gebühren für die Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2021 zu erhöhen.
Hierzu werden zwei Alternativen vorgeschlagen:
- Erhöhung der verbrauchsabhängigen Gebühr zum 01.01.2021 auf 1,07 €/m³ (netto)
- Erhöhung der monatlichen Grundgebühren zum 01.01.2021 gemäß der Tabelle und Erhöhung der verbrauchsabhängigen Gebühr auf 1,07 €/m³.
Zählergröße Qn/Q3 | bisher | neu |
2,5 = 2,5 – 4 | 1,50 € | 2,00 € |
6,0 = 10 | 3,60 € | 4,80 € |
10,00 = 16 | 6,00 € | 8,00 € |
15,0 = 25 | 9,00 € | 12,00 € |
40,0 = 63 | 24,00 € | 32,00 € |
60,0 = 100 | 36,00 € | 48,00 € |
150,0 = 250 | 90,00 € | 120,00 € |
Bei Verbundzählern und elektronischen Zählern:
Zählergröße Qn/Q3 | bisher | neu |
15,0 = 25 | 19,13 € | 25,50 € |
40,0 = 63 | 51,00 € | 68,00 € |
60,0 = 100 | 76,50 € | 102,00 € |
150,0 = 250 | 192,00 € | 256,00 € |
Beschluss:
Der Zentralausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2021 gemäß Alternative 1 und die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig