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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Reeshoe" der Gemeinde Sieverstedt; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus Sieverstedt
Ort: Sieverstedter Straße 9, 24885 Sieverstedt
2020/40/016 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Reeshoe" der Gemeinde Sieverstedt;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Finn Petersen führt kurz zu der versandten Vorlage aus. Nachfragen oder ein Beratungsbedarf besteht nicht.

 


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2 Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Reeshoe" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Reeshoe" für das Gebiet der Straße „Reeshoe“, östlich der Straße K44 „Flensburger Straße“ und südlich der Süderstraße, auf einer Fläche von ca. 0,09 ha, am südlichen Rand des Ortsteiles Süderschmedeby der Gemeinde Sieverstedt, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 Reeshoe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 einstimmig