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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2020  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 9.14
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Landgasthof Tarp
Ort: Bahnhofstraße 1, 24963 Tarp
2020/50/070 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2020
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rohrbach berichtet zu den Erträgen von 15.094.300,00 € und den Aufwendungen von 14.788.200,00 € und den sich daraus ergebenden Jahresüberschuss von 306.100,00 €.

 

Sie geht auf die wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde sowie die treibenden Ausgabepositionen ein.

 

Sie teilt mit, dass erhebliche Investitionen geplant sind. Sie berichtet hier zu der Erneuerung des Sporthallenbodens in der Treenehalle 2, den Investitionen in der Grundschule sowie denen in/an der Mensa, der Erneuerung der Wasserleitung im Kindergarten Am Campus, der Erweiterung der Kläranlage sowie den Projekten An der Rampe, der Multifunktionsfläche vor der Schule und der Stichstraße zum neuen Edeka-Markt.

 Die Gesamtsumme beläuft sich auf 5.221.000,00 €.

 

r diese umfänglichen Investitionen sind nicht ausreichend Eigenmittel vorhanden, so dass eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.500.000,00 € und Verpflichtungsermächtigungen über 491.000,00 € eingeplant sind.

 

Eine weitere Aussprache zu den Inhalten des Haushaltes erfolgt nicht.

 

Horst Rudolph ergänzt noch, dass im Haushalt auch die Ausgleichszahlung der TenneT TSO GmbH in Höhe von 182.875,00 € enthalten ist.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Tarpr das Haushaltsjahr 2020.

 

Des Weiteren stimmt die Gemeinde Tarp der Annahme der Ausgleichszahlung in der benannten Höhe gemäß § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung zu.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig