Auszug - 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gerhard Nörenberg berichtet, dass sich hier um eine neue Gewerbegebietsfläche nördlich der Graf-Zeppelin-Straße in östlicher Linie zur Wanderuper Straße handelt. Es ist die vorbereitende Planung für die Ansiedlung eines großflächigen Gewerbebetriebes.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße L15, östlich der Wanderuper Straße sowie nördlich der Graf-Zeppelin-Straße.
Das Gelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Nord GmbH, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig