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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Landgasthof Tarp
Ort: Bahnhofstraße 1, 24963 Tarp
2020/50/056 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gerhard Nörenberg berichtet, dass sich hier um eine neue Gewerbegebietsfläche nördlich der Graf-Zeppelin-Straße in östlicher  Linie zur Wanderuper Straße handelt. Es ist die vorbereitende Planung für die Ansiedlung eines großflächigen Gewerbebetriebes.

 


Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“r das Gebiet dlich der Landesstraße L15, östlich der Wanderuper Straße sowie nördlich der Graf-Zeppelin-Straße.

Das Gelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Nord GmbH, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig