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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Beschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Landgasthof Tarp
Ort: Bahnhofstraße 1, 24963 Tarp
2020/50/054 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gerhard Nörenberg stellt kurz grob die verfolgte Planungsabsicht  dieser Bauleitplanänderung vor. Es ist die vorher notwendige Planungsanpassung für den Bebauungsplan (siehe Tagesordnungspunkt 7.2) Nr. 26 der Gemeinde Tarp. Hier werden die Voraussetzungen für die Errichtung des Parkplatzes für die Firma Trixie geschaffen.

 


Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist den Abwägungstabellen zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtoeversee.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig