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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern" hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2020/50/019 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Nörenberg erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Es geht um die Fläche des ehemaligen Geschäftes „Stöberdeel“ mit dem dazugehörigen Parkplatz. Ein Kaufinteressent möchte dort 40 sozial geförderte Wohneinheiten errichten. Dazu müsste der B-Plan angepasst werden, da das Bauvorhaben mit dem momentanen Stand des B-Planes nicht vereinbar ist.

Der Bauausschuss hat die Durchhrung der Änderung empfohlen.

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Ortskernr das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 10 im nordwestlichen Bereich des B-Planes Nr. 14.
  2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  3. Die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
  5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
  6. Der vorliegende Planentwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Ortskern der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
  7. Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig