Auszug - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bölck stellt diesen und den nachfolgenden Tagesordnungspunkt gemeinsam vor. Das Wort wird hierzu nicht gewünscht. Er ergänzt, dass die Kosten für beide Planänderungen vom Bauherrn getragen werden.
Beschluss:
1. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Straße „Rodelberg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite des Amtes Oeversee bzw. über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig