Auszug - Einwohnerfragestunde
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Beratung |
Es wird nachgefragt, ob die Gemeinde sich bereits Gedanken zu den möglichen Veränderungen bei der Grundsteuer B gemacht hat.
Dieses wird verneint, da zunächst die Finanzämter die Herkulesaufgabe der Neubewertung aller Grundstücke vornehmen muss. Erst dann könne die Gemeinde über den anzuwendenden Hebesatz sehen, welcher Prozentsatz genommen werden muss, um das Einnahmeergebnis des dann erforderlichen Jahres festzulegen.