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Auszug - Bebauungsplan Nr. 27 "Einzelhandel Schellenpark" der Gemeinde Tarp Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2019/50/146 Bebauungsplan Nr. 27 "Einzelhandel Schellenpark" der Gemeinde Tarp
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herrrenberg hat auch diesen TOP mit dem vorhergehenden zusammengefasst, da dort die dazugehörige F-Plan Änderung zu beschließen ist.

Da jeder über die notwendige Überplanung zur Umsiedlung des Edeka Marktes ausreichend informiert ist, werden keine weiteren Fragen gestellt

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a.) Berücksichtigt werden insbesondere die Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange:

  

-     NABU Schleswig-Holstein; Stellungnahme vom 29.10.2019

Der NABU wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Aussagen zu möglichen Fledermäusen oder zu den Amphibienarten beim Regenrückhaltebecken zu allgemein sind und tiefergehende Untersuchungen erforderlich seien. Die im Umweltbericht durchgeführte Relevanzprüfung ist jedoch ein übliches Verfahren und insbesondere in diesen urbanen Lagen geeignet, den Bestand darzulegen. Eine konkrete Untersuchung anstatt der durchge­hrten Relevanzprüfung zur Betroffenheit von im Plangebiet vorkommenden Fledermäusen wird aufgrund von fehlenden Quartieren für potenzielle Wochenstuben als nicht notwendig erachtet. Darüber hinaus bleibt das Regenrückhaltebecken mit seinen randlichen Knicks bestehen.

 

-       IHK Flensburg; Stellungnahme vom 30.10.2019

Die IHK Flensburg wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das Zusammenwachsen der Ortsteile aufgrund der Verlagerung des Einzelhandels auf die Westseite der Bahntrasse parallel zur Bauleitplanung mit Hochdruck verfolgt werden sollte. Die Gemeinde Tarp arbeitet aktuell an Konzepten für eine Tunnelverbindung zwischen dem künftigen EDEKA Standort und dem Mühlenhof.

 

-       Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Landesplanung Kiel; Stellungnahme vom 21.10.2019

Die Landesplanung wies in Ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Nachweis der Kenntnisnahme der Stadt-Umland-Kooperation erbracht werden und der Landesplanung ein Exemplar des vorhandenen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2014 übersandt werden solle. Die Abstimmung im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation ist bei der Sitzung der Koordinierungsgruppe am 26.06.2019 erfolgt. Einen Auszug der Niederschrift zur Sitzung wurde entsprechend an die Landesplanung übersandt, ebenso wie das Einzelhandelsgutachten. Die Landesplanung bestätigte daraufhin, dass die Hinweise der Stellungnahme vom 21.10.2019 damit ausreichend Berücksichtigung finden.

 

b.)  Im Rahmen aller weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine tiefergehende Hinweise/Bedenken geäert. Die Stellungnahmen werden hinreichend berücksichtigt.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“r das Gebiet nördlich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 25 „Knutzen-Wald“, westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke, östlich des Verkehrsweges „Wiekier Acker“ sowie südlich des bestehenden Kindergartens im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 24“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtoeversee.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig