Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 für das Wasserwerk der Gemeinde Tarp
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Wiederum führt Frau Rohrbach sehr ausführlich aus.
Da im Wirtschaftsjahr 2019 bisher nicht veranschlagte und zusätzliche Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen, ist eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich.
Das bisher noch nicht veranschlagte Projekt hinsichtlich der Erneuerung der Wasserversorgungsleitung am Bahnübergang wurde mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 € im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan berücksichtigt. Es musste eine ca. 20 Meter lange Wasserleitung erneuert werden, die sich unter den Bahngleisen befindet. Daher waren besondere Bauvorschriften zu beachten. Laut Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treukom GmbH handelt es sich hierbei um einen aktivierungspflichtigen Geschäftsvorfall.
Für die Umstellung der Leittechnik im Wasserwerk wurden darüber hinaus 10.000 € veranschlagt.
Die Beschaffung des elektrisch angetriebenen Fahrzeuges wird Mehrauszahlungen in Höhe von 3.100 € verursachen, weshalb der Planansatz hierfür von vormals 18.000 € auf nun 21.100 € angepasst wurde. Es handelt sich jeweils um Netto-Beträge.
Im Finanzplan steigen die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit insgesamt um 73.100 €.
Das Wasserwerk verfügt über keine Liquiditätsreserven. Infolge der dargestellten Mehrauszahlungen ist es erforderlich, die Festsetzung zu den Krediten um 75.000 €, von bisher 300.000 € auf 375.000 € zu erhöhen. Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung des Baus von 2 neuen Brunnen.
Für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Tarp sind die Vorschriften des § 95 g Gemeindeordnung (Kredite) anzuwenden. Hiernach bedürfen Kreditaufnahmen für Investitionen der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Keiner Genehmigung bedarf es, wenn der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung des Wirtschaftsjahres und der beiden vorangegangenen Jahre keinen Fehlbetrag aufweisen. Für die relevanten Jahre weist das Wasserwerk Überschüsse aus, so dass in Bezug auf den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 von einer genehmigungsfreien Festsetzung auszugehen ist.
Weil nur Anpassungen auf Ebene der Investitions- und Finanzierungstätigkeit vollzogen wurden, bleibt mit diesem 1. Nachtragsplan das geplante Jahresergebnis 2019 unverändert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 für das Wasserwerk der Gemeinde Tarp.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig