Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Zielvorgabe zur Umsetzung und Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnungsbau in der Gemeinde Tarp
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hopfstock informiert anhand der Anlage, dass auf den 4 Grundstücken im Norden des 5. BA Schellenparks versucht wurde bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine klare Richtlinie hierzu wurde allerdings nicht vollumfänglich diskutiert. Im Zuge der bisherigen Diskussion wurde deutlich, dass die Zielumsetzung klar festgelegt werden muss.
Grundsatz bezahlbarer Wohnraum
Die Gemeinde Tarp sieht aufgrund der demografischen Veränderungen die Notwendigkeit in Baugebieten und auch bei der Innenraumverdichtung es als erforderlich an dafür einzutreten, bezahlbaren und öffentlich geförderten Wohnraum errichten zu lassen.
Begründung: Aufgrund des demografischen Wandels verändert sich die Zusammensetzung und Anzahl der Haushalte (mehr und kleiner). Für Wohnungsgründende, Alleinerziehende und auch ältere Menschen sind EFH und/oder DHH zu groß und alleine hierdurch nicht bezahlbar. Auch die Einkommens- und Rentenentwicklung spricht für eine ausreichende Vorhaltung entsprechenden Wohnraums.
Definition: Es wird überall von bezahlbarem Wohnraum gesprochen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnraum. Nur der öffentlich geförderte Wohnraum bietet eine Deckelung der Mieten. Es gibt 2 Förderwege, welche unterschiedliche Mietgrenzen für den Erbauer vorgeben. Bei beiden Varianten ist im Grundsatz eine Bezahlbarkeit der Wohnungen gegeben und über die Anspruchs-voraussetzungen eines Wohnberechtigungsscheines eine Personenkreis vorbehalten.
Im frei finanzierten Bereich legt der Erbauer die Miete anhand der örtlichen Verhältnisse fest. Der Preis spiegelt im Regelfall das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wieder. Bezahlbar ist je nach Ortslage anders zu beurteilen. Hier ist man eher darauf angewiesen, in Gesprächen mit dem Investor darauf einzuwirken, lieber nachhaltig zu vermieten und nicht das höchstmögliche zu erzielen.
Größenzielsetzung (öffentlich gefördert): Eine festzulegende Quote ist nicht genau definierbar. Die jeweilige Umsetzung ist einzelfallbezogen. Als Orientierung ist mindestens ¼ der Wohnungen bei Mehrfamilienhaus-grundstücken vorzuschlagen.
Das Verhältnis oder eine Vorgabe ist unter Betrachtung eines Mix von frei finanzierten, öffentlich geförderten und der Erstellung von Eigentumswohnungen zu betrachten.
Umsetzung
a) Unter der obigen Maxime sind also bei eigenen Grundstücksverkäufen in Baugebieten geeignete Grundstücke festzulegen (bereits im Zuge der Bauleitplan mit auseinanderzusetzen).
Hinsichtlich der Bebaubarkeit ist auf eine wirtschaftliche Umsetzung zu achten. Hier ist insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Ausnutzung der zu bebauenden Fläche nicht zu stark eingeschränkt wird (Grundstücksausnutzung und Flächenverbrauch). Ggf. sollte/könnte bei derartigen Projekten wieder darüber nachgedacht werden, im Wege der Erschließung geeignete Stellflächen vorzuhalten. (Hier könnte auch der Gedanke von CarSharing Parkplätzen aufgegriffen werden.)
b) Bei Innenbereichsflächen ist im Regelfall eine Bauleitplanung erforderlich. Bei dieser ist über einen städtebaulichen Vertrag auf eine Umsetzung hinzuwirken.
Bei beiden Betrachtungsweisen ist auf eine ausgewogene Durchmischung in Baugebieten zu achten
Es werden zurzeit Gespräche mit möglichen Investoren/Firmen für bezahlbaren Wohnraum geführt. Herr Hopfstock informiert hierüber, wenn es neue Ergebnisse gibt.
Beschluss:
Der Zentralausschuss beschließt, dass die Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum ist in der Gemeinde Tarp notwendig ist. Bei der Überplanung wie auch der Erschließung von Grundstücken ist auf eine Umsetzung entsprechend der in der Vorlage ausgewiesenen Umsetzungsinhalte hinzuwirken.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Herr Detlefen kommt um 19:10 Uhr zur Sitzung hinzu.