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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Zielvorgabe zur Umsetzung und Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnungsbau in der Gemeinde Tarp  

Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 5
Gremium: Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2019/50/116 Beratung und Beschlussfassung über die Zielvorgabe zur Umsetzung und Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnungsbau in der Gemeinde Tarp
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hopfstock informiert anhand der Anlage, dass auf den 4 Grundstücken im Norden des 5. BA Schellenparks versucht wurde bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine klare Richtlinie hierzu wurde allerdings nicht vollumfänglich diskutiert. Im Zuge der bisherigen Diskussion wurde deutlich, dass die Zielumsetzung klar festgelegt werden muss.

 

Grundsatz bezahlbarer Wohnraum

Die Gemeinde Tarp sieht aufgrund der demografischen Veränderungen die Notwendigkeit in Baugebieten und auch bei der Innenraumverdichtung es als erforderlich an dafür einzutreten, bezahlbaren und öffentlich geförderten Wohnraum errichten zu lassen.

 

Begründung: Aufgrund des demografischen Wandels verändert sich die Zusammensetzung und Anzahl der Haushalte (mehr und kleiner). Für Wohnungsgründende, Alleinerziehende und auch ältere Menschen sind EFH und/oder DHH zu groß und alleine hierdurch nicht bezahlbar. Auch die Einkommens- und Rentenentwicklung spricht für eine ausreichende Vorhaltung entsprechenden Wohnraums.

 

Definition: Es wird überall von bezahlbarem Wohnraum gesprochen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnraum. Nur der öffentlich geförderte Wohnraum bietet eine Deckelung der Mieten. Es gibt 2 Förderwege, welche unterschiedliche Mietgrenzen für den Erbauer vorgeben. Bei beiden Varianten ist im Grundsatz eine Bezahlbarkeit der Wohnungen gegeben und über die Anspruchs-voraussetzungen eines Wohnberechtigungsscheines eine Personenkreis vorbehalten.

 

Im frei finanzierten Bereich legt der Erbauer die Miete anhand der örtlichen Verhältnisse fest. Der Preis spiegelt im Regelfall das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wieder. Bezahlbar ist je nach Ortslage anders zu beurteilen. Hier ist man eher darauf angewiesen, in Gesprächen mit dem Investor darauf einzuwirken, lieber nachhaltig zu vermieten und nicht das höchstmögliche zu erzielen.

 

Größenzielsetzung (öffentlich gefördert): Eine festzulegende Quote ist nicht genau definierbar. Die jeweilige Umsetzung ist einzelfallbezogen. Als Orientierung ist mindestens ¼ der Wohnungen bei Mehrfamilienhaus-grundstücken vorzuschlagen.

 

Das Verhältnis oder eine Vorgabe ist unter Betrachtung eines Mix von frei finanzierten, öffentlich geförderten und der Erstellung von Eigentumswohnungen zu betrachten.

 

Umsetzung

 

a)      Unter der obigen Maxime sind also bei eigenen Grundstücksverkäufen in Baugebieten geeignete Grundstücke festzulegen (bereits im Zuge der Bauleitplan mit auseinanderzusetzen).

 

Hinsichtlich der Bebaubarkeit ist auf eine wirtschaftliche Umsetzung zu achten. Hier ist insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Ausnutzung der zu bebauenden Fläche nicht zu stark eingeschränkt wird (Grundstücksausnutzung und Flächenverbrauch). Ggf. sollte/könnte bei derartigen Projekten wieder darüber nachgedacht werden, im Wege der Erschließung geeignete Stellflächen vorzuhalten. (Hier könnte auch der Gedanke von CarSharing Parkplätzen aufgegriffen werden.)

 

b)      Bei Innenbereichsflächen ist im Regelfall eine Bauleitplanung erforderlich. Bei dieser ist über einen städtebaulichen Vertrag auf eine Umsetzung hinzuwirken.

 

Bei beiden Betrachtungsweisen ist auf eine ausgewogene Durchmischung in Baugebieten zu achten

 

Es werden zurzeit Gespräche mit möglichen Investoren/Firmen für bezahlbaren Wohnraum geführt. Herr Hopfstock informiert hierüber, wenn es neue Ergebnisse gibt.

 

 


Beschluss:

Der Zentralausschuss beschließt, dass die Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum ist in der Gemeinde Tarp notwendig ist. Bei der Überplanung wie auch der Erschließung von Grundstücken ist auf eine Umsetzung entsprechend der in der Vorlage ausgewiesenen Umsetzungsinhalte hinzuwirken.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Herr Detlefen kommt um 19:10 Uhr zur Sitzung hinzu.