Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die zulässige Anzahl von Wohneinheiten der nördlichen Grundstücke im Libellenring (4. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; 5. Bauabschnitt)
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende informiert anhand der Anlage, dass bereits über die Ausnutzungsmöglichkeiten der nördlichen Grundstücke im 5. BA Schellenpark diskutiert worden ist.
Hierbei wurde letztlich die zunächst im Bauausschuss vorstellbare Ausweitung der Ausnutzung immer weiter ausgestaltet (der Investorensicht folgend), ohne dass dieses in den Fachausschuss - zur Betrachtung aus planerischer Sicht - zurückgespiegelt wurde. Eine Beratung unter Berücksichtigung aller Facetten erfolgte nicht, so dass eine erneute Diskussion und Empfehlung für die Gemeindevertretung - unabhängig einer konkreten Investorenvorstellung – für die gemeindeeigenen Grundstücke angeregt wurde.
Unter Berücksichtigung des bisherigen Diskussionsprozesses in den vorherigen Sitzungen ist zu diskutieren, ob der Bebauungsplan für die 4 Grundstücke geändert werden soll.
Mögliche Varianten:
Das Grundziel „Schaffung von kleinteiligem Wohnraum“ soll hierbei berücksichtigt werden. Aufgrund der bisherigen Diskussionen und unter Beachtung der „weichen“ Faktoren wäre ein Mittelweg zu wählen, welcher den Zielen und Bedürfnissen des Ortes und den Anliegern gerecht werden könnte: Bei den Bauplätzen im Westen eine Verdopplung der Anzahl der Einheiten (also insgesamt 24). Das Verhältnis von der Grundstücksgröße, der möglichen zweigeschossigen Bauweise und damit zu der Ausnutzung im Verhältnis der östlich eingeschossigen Bauweise erscheint vertretbar.
Es fallen Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes an. Mittel aus dem Produkt „räumliche Planung und Entwicklung“ sind vorhanden.
Herr Nörenberg schlägt vor, die Wohneinheiten bei den beiden westlichen Grundstücken von 6 auf 12 zu erhöhen, so dass sich daraus insgesamt die Wohneinheiten von 24 auf 36 erhöhen. Die Geschossigkeit würde sich ändern, die Höhe bleibt jedoch gleich.
Auf die Frage aus dem Ausschuss, ob eine Änderung durchgeführt werden muss, antwortet der Vorsitzende, dass ein Verkauf in der jetzigen Konstellation auch möglich wäre, allerdings würde dann dort aber kein bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Vorgeschlagen wird eine Deadline zu setzen, bis wann etwas passieren soll bzw. bis wann die Grundstücke verkauft sein sollen, damit der Bauabschnitt abgeschlossen werden kann. Sollte sich kein Investor finden, können die Grundstücke so geändert werden, dass dort Ein- bzw. Zweifamilienhäuser dort entstehen können.
Keiner im Ausschuss stimmt für die Erhöhung der Wohneinheiten auf 12 je Grundstück (insgesamt 36).
Zwei Mitglieder im Ausschuss melden sich für die Erhöhung der Wohneinheiten auf 8 je Grundstück.
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Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Stimmen dafür die Anzahl der Wohneinheiten der beiden westlichen Grundstücke von 6 auf 8 je Grundstücksfläche zu erhöhen und bei den östlichen Grundstücken auf 6 zu belassen. Alle anderen Festsetzungen des B-Plans wie Gebäudegeometrie und Geschossigkeit bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: | 5 |
NEIN-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |