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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die zulässige Anzahl von Wohneinheiten der nördlichen Grundstücke im Libellenring (4. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; 5. Bauabschnitt)  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2019/50/115 Beratung und Beschlussfassung über die zulässige Anzahl von Wohneinheiten der nördlichen Grundstücke im Libellenring (4. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; 5. Bauabschnitt)
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende informiert anhand der Anlage, dass bereits über die Ausnutzungsmöglichkeiten der nördlichen Grundstücke im 5. BA Schellenpark diskutiert worden ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierbei wurde letztlich die zunächst im Bauausschuss vorstellbare Ausweitung der Ausnutzung immer weiter ausgestaltet (der Investorensicht folgend), ohne dass dieses in den Fachausschuss - zur Betrachtung aus planerischer Sicht - zurückgespiegelt wurde. Eine Beratung unter Berücksichtigung aller Facetten erfolgte nicht, so dass eine erneute Diskussion und Empfehlung für die Gemeindevertretung - unabhängig einer konkreten Investorenvorstellung r die gemeindeeigenen Grundstücke angeregt wurde.

 

Unter Berücksichtigung des bisherigen Diskussionsprozesses in den vorherigen Sitzungen ist zu diskutieren, ob der Bebauungsplan für die 4 Grundstücke geändert werden soll.

 

gliche Varianten:

  1. Beibehaltung der bisherigen Festsetzungen
  2. Erhöhung der Anzahl der Wohnungseinheiten bei Beibehaltung der übrigen Festsetzungen
  3. Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten und Erhöhung der zulässigen Geschossanzahl auf den östlichen Grundstücken auf 2 Vollgeschosse bei Beibehaltung der übrigen Festsetzungen

 

Das Grundziel „Schaffung von kleinteiligem Wohnraum“ soll hierbei berücksichtigt werden. Aufgrund der bisherigen Diskussionen und unter Beachtung der „weichen“ Faktoren wäre ein Mittelweg zu wählen, welcher den Zielen und Bedürfnissen des Ortes und den Anliegern gerecht werden könnte:

Bei den Bauplätzen im Westen eine Verdopplung der Anzahl der Einheiten (also insgesamt 24). Das Verhältnis von der Grundstücksgröße, der möglichen zweigeschossigen Bauweise und damit zu der Ausnutzung im Verhältnis der östlich eingeschossigen Bauweise erscheint vertretbar.

 

Es fallen Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes an. Mittel aus dem Produkt „umliche Planung und Entwicklung“ sind vorhanden.

 

Herr Nörenberg schlägt vor, die Wohneinheiten bei den beiden westlichen Grundstücken von 6 auf 12 zu erhöhen, so dass sich daraus insgesamt die Wohneinheiten von 24 auf 36 erhöhen. Die Geschossigkeit würde sich ändern, die Höhe bleibt jedoch gleich.

 

Auf die Frage aus dem Ausschuss, ob eine Änderung durchgeführt werden muss, antwortet der Vorsitzende, dass ein Verkauf in der jetzigen Konstellation auch möglich wäre, allerdings würde dann dort aber kein bezahlbarer Wohnraum entstehen.

 

Vorgeschlagen wird eine Deadline zu setzen, bis wann etwas passieren soll bzw. bis wann die Grundstücke verkauft sein sollen, damit der Bauabschnitt abgeschlossen werden kann. Sollte sich kein Investor finden, können die Grundstücke so geändert werden, dass dort Ein- bzw. Zweifamilienhäuser dort entstehen können.

 

Keiner im Ausschuss stimmt für die Erhöhung der Wohneinheiten auf 12 je Grundstück (insgesamt 36).

 

Dafür:

0

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Zwei Mitglieder im Ausschuss melden sich für die Erhöhung der Wohneinheiten auf 8 je Grundstück.

 

Dafür:

2

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Stimmen dafür die Anzahl der Wohneinheiten der beiden westlichen Grundstücke von 6 auf 8 je Grundstücksfläche zu erhöhen und bei den östlichen Grundstücken auf 6 zu belassen. Alle anderen Festsetzungen des B-Plans wie Gebäudegeometrie und Geschossigkeit bleiben unverändert.

 


Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:

5

NEIN-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0