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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2019/50/022 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Nörenberg informiert anhand der Anlage über die Fläche, die zu einem dringend benötigten Parkplatz für Lkw und Pkw der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. Trixie entwickelt werden soll. Hierfür wurde die Aufstellung der 19. Änderung des F-Planes und parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“ eingeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dafür:

7

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf und die Auslegung für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke Flensburg, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße auf den Flurstücken 19/ 6, 31/ 3 und 30/ 2 der Flur 007 der Gemarkung Tarp auf einer Fläche von rund 1 ha zu beschließen.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Tarp und der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Diese Vorgehensweise wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig